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| Forum - Neue Partnerschaft |
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Da es immer wieder thematisiert wird, gibt es hier nun ein Forum rund um das Thema Neue Partnerschaft. Hier kannst du über deine Ängste, Sorgen, Probleme in der neuen Partnerschaft, Probleme mit der Umwelt, das Verhalten der Kinder und und und... diskutieren.
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Beitrag von
lilay (4 Beiträge) am Montag, 19.Dezember.2011, 22:51.
Re: rechtliche Seite beim Zusammenziehen??
Wie wäre dann die Steuerklassenverteilung 4/4 oder 5/3 wie bei eheähnl. Gemeinschaften oder wie das auch immer im Juristendeutsch heisst??
Dein Beitrag:
Beitrag von
lilay (4 Beiträge) am Samstag, 17.Dezember.2011, 23:49.
rechtliche Seite beim Zusammenziehen??
Mich beschäftigt -nachdem ich mich 5 Jahre nach dem Unfalltod meines Mannes gerade für eine Beziehung öffne( was mit 3 Kindern ein gutes Einstimmen aufeinander bedeutet).. dennoch schon folgende pragmatische Frage: Was passiert beim Zusammenziehen (ohne 2. Wohnsitz) mit der Witwenrente??darf ich diese weiter behalten - ist das abhängig vom Einkommen vom neuen Partner?? Kennt sich einer von euch aus?? Wie habt ihr das gelöst?? LG lilay
Beitrag von
zeder (28 Beiträge) am Sonntag, 18.Dezember.2011, 07:11.
Re: rechtliche Seite beim Zusammenziehen??
Hallo lilay,
so lange Du nicht heiratest, bekommst Du weiterhin Deine Witwenrente wie bisher. Solltest Du aber Deinen Wohnsitz in die neuen Bundesländer verlegen, wird ein wenig gekürzt. Das Einkommen Deines Partners spielt keine Rolle.
Gruss zeder
Beitrag von
Golfball (131 Beiträge) am Montag, 19.Dezember.2011, 11:44.
Re: rechtliche Seite beim Zusammenziehen??
Heiraten kannst Du schon. Aber eben "nur" kirchlich.
LG
Beitrag von
weitweg (48 Beiträge) am Montag, 19.Dezember.2011, 12:52.
Re: rechtliche Seite beim Zusammenziehen??
Dir steht die Steuerklasse 2 nicht mehr zu, wenn ihr zusammenzieht.
Beitrag von
lilay (4 Beiträge) am Montag, 19.Dezember.2011, 22:51.
Re: rechtliche Seite beim Zusammenziehen??
Wie wäre dann die Steuerklassenverteilung 4/4 oder 5/3 wie bei eheähnl. Gemeinschaften oder wie das auch immer im Juristendeutsch heisst??
Beitrag von
dodo1 (6 Beiträge) am Dienstag, 20.Dezember.2011, 00:40.
Re: rechtliche Seite beim Zusammenziehen??
Du bekommst dann Steuerklasse I, im juristischen Sinne bist du ledig mit einer weiteren erwachsenen Person in einem Hausstand.
Beitrag von
arwen71 (9 Beiträge) am Freitag, 17.Februar.2012, 07:52.
Re: rechtliche Seite beim Zusammenziehen??
Hallo, das ist eine richtig gute Frage, die ich mir auch gestellt habe. Weiß jemand von euch auch, was mit der Halbwaisenrente der Kinder passiert? Fällt die auch weg durch eine erneute Heirat? LG Iris
Beitrag von
Udine (77 Beiträge) am Freitag, 17.Februar.2012, 08:49.
Re: rechtliche Seite beim Zusammenziehen??
Hallo Iris, auf die Halbwaisenrenten Deiner Kinder hat eine Heirat keinen Einfluss. LG aus BS von Ingrid
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