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| Forum - Neue Partnerschaft |
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Da es immer wieder thematisiert wird, gibt es hier nun ein Forum rund um das Thema Neue Partnerschaft. Hier kannst du über deine Ängste, Sorgen, Probleme in der neuen Partnerschaft, Probleme mit der Umwelt, das Verhalten der Kinder und und und... diskutieren.
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Beitrag von
edhh (3 Beiträge) am Dienstag, 27.Juli.2010, 16:14.
Re: Witwenrente bei Wiederverheiratung?
jede Witwenrente erlischt mit einer Wiederverheiratung. Es gibt lediglich eine Abfindung, die z.B, bei der Ärtzeversorgung bei 16 Monatszahlungen für bis 35jährige, bei 24 Monaten für bis 45jährige, und darüberhinaus bei 36 Monaten liegt. Wie es bei der Architektenkammer oder bei der staatlichen Rente liegt kann man einfach nachfragen
Dein Beitrag:
Beitrag von
Pferdefrau (65 Beiträge) am Dienstag, 27.Juli.2010, 09:10.
Witwenrente bei Wiederverheiratung?
Hallo, ihr Lieben alle
mein verstorbener Mann war Architekt, und ich beziehe meine Witwenrente daher von der Architektenkammer. Nun hat mir jemand erzählt, dass diese berufsständischen Renten bei Wiederverheiratung nicht gestrichen würden, sondern weiter liefen. Das sei definitiv bei den Medizinern so, aber höchstwahrscheinlich bei Architekten auch. Ich kann das irgendwie überhaupt nicht glauben, scheue mich aus Gründen der persönlichen Diskretion aber auch, direkt bei der Kammer nachzufragen. Weiß jemand von euch zufällig mehr darüber? Freue mich über jeden Tipp. Liebe Grüße, Pferdefrau.
Beitrag von
angie67 (6 Beiträge) am Dienstag, 27.Juli.2010, 09:23.
Re: Witwenrente bei Wiederverheiratung?
Schau doch mal auf die Internetseite des Versorgungswerks der Architekten für deine Regiion. Dort sind meist die Bedingung abgedruckt. Jedes vesorgungswerk hat da seine eigenen Satzungen, deshalb solltest Du dich genau erkundigen. Warum scheust Du Dich dort anzurufen? Ist doch wohl ne ganz legitime Frage-geht ja auch um viel Geld! LG Angie
Beitrag von
Gabs (215 Beiträge) am Dienstag, 27.Juli.2010, 14:52.
Re: Witwenrente bei Wiederverheiratung?
Beitrag von
edhh (3 Beiträge) am Dienstag, 27.Juli.2010, 16:14.
Re: Witwenrente bei Wiederverheiratung?
jede Witwenrente erlischt mit einer Wiederverheiratung. Es gibt lediglich eine Abfindung, die z.B, bei der Ärtzeversorgung bei 16 Monatszahlungen für bis 35jährige, bei 24 Monaten für bis 45jährige, und darüberhinaus bei 36 Monaten liegt. Wie es bei der Architektenkammer oder bei der staatlichen Rente liegt kann man einfach nachfragen
Beitrag von
Emmerich (11 Beiträge) am Freitag, 3.September.2010, 23:30.
Re: Witwenrente bei Wiederverheiratung?
Hallo!
Meine Frau war Apothekerin und die haben auch eine eigene Kammer! Sollte ich nochmals heiraten - Gott bewahre mich davor!!! - bekomme ich die Witwerrente noch höchstens 5 Jahre weiterhin ausgezahlt! Über die Mindestdauer habe ich keine genauen Angaben! Man und frau muß das halt genau abchecken, wie das so ist mit der Steuerklasse und der Steuer auf die Rente und so! Ich meine, in unserem Fall ist das legitim, so zu denken!!! Sollte ich nochmals heiraten, dann vielleicht aus rententechnischen Gründen, damit meine Frau Anteil hat an meinen Versorgungsbezügen!!! Aber ist ja manchmal auch so ne emotionale Kiste und von daher muß das jeder und jede für sich klären!!! Stelle mir nur vor, ich heirate wieder, so patch work mäßig und dann klappt das nicht: Wer zahlt dann für wen?
So long, Emmerich!!!
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