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| Forum - Familie & Co. |
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Die gesamte Familienkonstellation ist nach dem Tod unseres Partners durcheinander geraten. Daher geht es in diesem Forum um die Familie. Hast du Probleme mit den Schwiegereltern, Fragen zur Kindererziehung oder was sonst noch mit der Familie und dem Umfeld zu tun hat, dann bist du hier richtig.
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Beitrag von
eumel (19 Beiträge) am Samstag, 27.März.2010, 20:36.
Re: ALG 2??
Hallo Biggi, bin zwar keine Fachfrau, habe aber mit den Tücken von Patchworkfamilien so meine Erfahrungen gesammelt. Ich fürchte, über die ALG 2 - Schiene werdet ihr wohl wenig erreichen. Da die Tochter Deines Mannes wieder bei Euch wohnt, werden die Einkommen aller zur Haushaltsgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) zählenden Personen angerechnet. Das Einkommen Deines Sohnes wird nur dann angerechnet, wenn er noch bei Euch wohnt. Was die Sache mit Kindergeld und Halbwaisenrente angeht, ist es problematisch, da das Studium geschmissen wurde. Anspruch auf diese Leistungen bestehen bei volljährigen Kindern nur dann, wenn sie sich noch in der Ausbildung (Schule, Lehre, Studium etc.)befinden. Vielleicht gibt es ja aber eine Möglichkeit, diese Leistungen zumindest vorübergehend weiterzubeziehen, wenn es nachweisbar ist, dass das Studium aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen wurde (Psyche). Ansonsten sehe ich nur die Möglichkeit, einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, vielleicht hat der ja eine zündende Idee... Sorry, hätte Dir lieber was Aufbauenderes geschrieben. Drück Dir die Daumen,
LG, Astrid
Dein Beitrag:
Beitrag von
Biggi (5 Beiträge) am Samstag, 27.März.2010, 10:39.
ALG 2??
Hallo, wer kennt sich aus? Eine erwachsene Tochter (23 jahre) meines Mannes ist wieder bei uns eingezogen, weil sie aus psychischen und finanziellen Gründen nicht alleine wohnen kann. Studium abgebrochen, kein Einkomen. Noch keine Perspektiven zur Zeit.
Bekommt sie/bekommen wir von irgendeiner Stelle finanzielle Unterstützung? ARGE-Mitarbeiter hat Antrag nicht angenommen, weil unser Einkommen zu hoch sei. Gehören alle Patchwork-Familienmitglieder mit zur Bedarfsgemeinschaft? Müsste dann mein erwachsener Sohn finanziell für die Tochter meines Mannes mit aufkommen? Wie ist es mit der Halbwaisenrente und Kindergeld? Was einer von eucht Rat oder kann mir sagen, wo wir kompetente Hilfe erhalten? Danke fürs Lesen und eure Antworten! Liebe Grüße Biggi
Beitrag von
eumel (19 Beiträge) am Samstag, 27.März.2010, 20:36.
Re: ALG 2??
Hallo Biggi, bin zwar keine Fachfrau, habe aber mit den Tücken von Patchworkfamilien so meine Erfahrungen gesammelt. Ich fürchte, über die ALG 2 - Schiene werdet ihr wohl wenig erreichen. Da die Tochter Deines Mannes wieder bei Euch wohnt, werden die Einkommen aller zur Haushaltsgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) zählenden Personen angerechnet. Das Einkommen Deines Sohnes wird nur dann angerechnet, wenn er noch bei Euch wohnt. Was die Sache mit Kindergeld und Halbwaisenrente angeht, ist es problematisch, da das Studium geschmissen wurde. Anspruch auf diese Leistungen bestehen bei volljährigen Kindern nur dann, wenn sie sich noch in der Ausbildung (Schule, Lehre, Studium etc.)befinden. Vielleicht gibt es ja aber eine Möglichkeit, diese Leistungen zumindest vorübergehend weiterzubeziehen, wenn es nachweisbar ist, dass das Studium aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen wurde (Psyche). Ansonsten sehe ich nur die Möglichkeit, einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, vielleicht hat der ja eine zündende Idee... Sorry, hätte Dir lieber was Aufbauenderes geschrieben. Drück Dir die Daumen,
LG, Astrid
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