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| Forum - Familie & Co. |
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Die gesamte Familienkonstellation ist nach dem Tod unseres Partners durcheinander geraten. Daher geht es in diesem Forum um die Familie. Hast du Probleme mit den Schwiegereltern, Fragen zur Kindererziehung oder was sonst noch mit der Familie und dem Umfeld zu tun hat, dann bist du hier richtig.
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Beitrag von
Lilli123 (6 Beiträge) am Montag, 25.April.2011, 00:57.
Re: Halbwaisenrente bei vollj�hrigen Kindern
Sorry, habe gerade gemerkt, dass der Beitrag nicht bei 'volljährigen Kindern' hingehört... Bin etwas ungeübt...
Dein Beitrag:
Beitrag von
masula (45 Beiträge) am Dienstag, 14.Dezember.2010, 20:29.
Halbwaisenrente bei volljährigen Kindern
Mein Sohn, 18 Jahre, ist nun im Februar 2011 mit seiner Schule fertig. Es gibt eine Übergangszeit von 4 Monaten, in der die Halbwaisenrente weiter gezahlt wird. Die Rentenversicherung teilte mir nun mit, dass auf jeden Fall zum Ende der Schulzeit die Halbwaisenrente eingestellt wird, die Halbwaisenrente aber rückwirkend gezahlt wird, wenn innerhalb dieser 4 Monate eine weitere Schulausbildung bzw. freiwilliges soziales Jahr folgt. Hat hier jemand damit Erfahrungen, auch bzgl. der Krankenversicherung des "bisher selbst krankenversicherten Waisen".
Ich versuche mich nun schlau zu machen, weil nun plötzlich gar nichts mehr an Halbwaisenrente und dann vielleicht nicht mal mehr familienversichert?
Gruß Masula
Beitrag von
lobbo (159 Beiträge) am Mittwoch, 15.Dezember.2010, 07:02. WWW: www.einelternseite.de
Re: Halbwaisenrente bei volljährigen Kindern
Hallo Masula, leider geht aus deine Frage nicht hervor was dein Sohn nach der Schulausbildung machen will. Soweit mir bekannt ist ,ist es wie folgt :
Sollte dein Sohn innerhalb dieser 4 Monatsfrist eine Ausbildung antreten oder weiter zur Schule gehen wird die Halbwaisenrente bis zum 27 Lebensjahr weitergezahlt,dadurch ist er ja selbst Krankenversichert.Die Einkommensgrenze beträgt derzeit 478,72 € (West). Der übersteigende Betrag wird zu 40 % auf den Waisenrentenanspruch angerechnet.Während Arbeitslosigkeit oder Alg II besteht kein Anspruch.
Wenn er keine Ausbildung antritt fällt er unter bestimmten Vorraussetzungen wieder in die Familienversicherung zurück.
bis zum 23. Lebensjahr, wenn er nicht beschäftigt oder selbstständig ist.
sollte er nach dieser 4 Monatsfrist also später doch noch eine Schul- oder Berufsausbildung antreten, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes absolvieren oder einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland leisten,ist er bis zum 25 Lebensjahr in der Familienversicherung.
LG Bernd
Beitrag von
masula (45 Beiträge) am Mittwoch, 15.Dezember.2010, 20:20.
Re: Halbwaisenrente bei volljährigen Kindern
Hallo Bernd, vielen Dank für deine Antwort. Mein Sohn wird im August/September weiterhin zur Schule gehen, oder eine Ausbildungsstelle bekommen. Unser Problem ist, dass der Zeitraum über diese 4 Monate hinausgeht. Mir wurde nun mitgeteilt, dass auf jeden Fall die Halbwaisenrente eingestellt wird. Eventuell nachgezahlt wird wenn innerhalb von 4 Monaten.
Gruß Masula
Beitrag von
gitta18 (30 Beiträge) am Sonntag, 20.März.2011, 19:20.
Re: Halbwaisenrente bei volljährigen Kindern
ich bin noch nicht so lange in diesem Forum und habe jetzt diesen Austausch zur Halbwaisenrente gefunden. Wer kennt sich mit dem Thema besser aus. Mein Sohn wird im März kommenden jahres Abitur machen und will anschließend studieren. Wahrscheinlich aber erst ab dem Wintersemester, das wäre dann länger als 4 Monate, wir bekämen dann keine Halbwaisenrente mehr? Was passiert wenn er für ein paar Monate ein Auslandspraktikum macht- auch keine Rente mehr? Bei einem dualen Studium - wird dann die vergütung wohl auch angerechnet und sein Anspruch auf Rente wäre dann wohl auch hinfällig. Habe ich das alles richtig verstanden? Wäre schön, wenn mir jemand raten könnte, wie wir noch ein wenig Unterstützung uns erhalten- es wird eh sehr eng werden.
Beitrag von
fm07 (59 Beiträge) am Montag, 21.März.2011, 04:57.
Re: Halbwaisenrente bei volljährigen Kindern
Bei uns dürfen die beiden studierenden Kinder etwas über 400 Euro dazuverdienen. Es wird aber beim BaföG angerechnet, bis zu dieser Grenze nicht bei der Waisenrente.
Wir kämpfen uns mit Kindergeld, BaföG und meinem Gehalt von Monat zu Monat durch. Mein Ziel ist immer, meinen Kindern ihre eigene Lebensplanung verwirklichen zu lassen ohne daß es am Geld scheitern darf. Es ist oft verdammt eng. Aber mit sehr sparsamen Umgang von mir und den Kindern haben wir es bis jetzt geschafft und ich bin mir sicher, die letzten ca. 2,5 jahre bekommen wir auch noch hin. Gruß fm07
Beitrag von
gitta18 (30 Beiträge) am Montag, 21.März.2011, 15:27.
Re: Halbwaisenrente bei volljährigen Kindern
Danke für die Rückmeldung, wir haben die gleiche Maxime,zumindest versuchen wir die Lebensplanung umzusetzen, auch wenn das Schicksal uns versucht einnen Strich durch die Rechnung zu machen. LG gitta18
Beitrag von
masula (45 Beiträge) am Donnerstag, 7.April.2011, 19:22.
Re: Halbwaisenrente bei volljährigen Kindern
heute nun eine Rückmeldung zu dem von mir hier eingstellten Thema: Nach dem Ende der Schule ist bei meinem Sohn die Halbwaisenrente eingestellt worden und auch der Freibetrag für mein anzurechnendes Einkommen wurde gekürzt. Das heißt, keine Halbwaisenrente und für mich weniger Witwenrente.
Wenn innerhalb von 4 Monaten weitere schulische Ausbildung bzw. Studium, dann neuer Antrag und Nachzahlung. Telefonische Auskunft der Rentenversicherung: Wir stellen immer ein, um Rückforderungen zu vermeiden.
So müssen wir jetzt mit weniger auskommen, obwohl mein Sohn noch vorhanden ist und auch weiterhin eine schulische Ausbildung machen wird, aber leider wird das wohl den 4-Monats-Zeitraum überschreiten. Wer Ähnliches erlebt hat, meldet euch bitte. Herzlichst Masula
Beitrag von
gitta18 (30 Beiträge) am Samstag, 9.April.2011, 20:00.
Re: Halbwaisenrente bei volljährigen Kindern
Hallo masula, deine Erfahrungen würden mich auch interessieren. ich bin berufstätig, bekomme insofern überhaupt keine Rente, mein Sohn wird im kommenden Jahr Abitur machen, Studium beginnt jedoch voraussichtlich erst im darauffolgenden Herbst.Mir wird jetzt schon angst, wenn ich an diese Zei denke.Ich kenn mich wenig in solchen Dingen aus und wüsste gerne wie man diese Regelung umgehen kann- bzw. es muss doch in solch einer Situation eine Fortsetzung der Halbwaisenrente möglich sein. Vielleicht können wir hier ja noch einen brauchbaren Tipp bekommen
Beitrag von
pepita (5 Beiträge) am Samstag, 23.April.2011, 08:21.
Re: Halbwaisenrente bei volljährigen Kindern
Hallo zusammen,
auch bei meinem Ältesten musste ich diese Erfahrung machen. Selbst das Praktikum wurde als Ausbildungsabschnitt nicht anerkannt und die Halbwaisenrente viel weg. Die Rentenkasse erkennt nur eine Vollzeitausbildung nach dem dualensystem, eine rein schulische Ausbildung in Vollzeit, Studium oder ähnliches an. Ihr könnt eure Kinder aber wieder in die gesetzliche Krnakenkasse zu euch zurück nehem. Denn das ist das fatale, ohne Halbwaisenrente sind die Kids nicht mehr krankenversichert!!! müssen sich selbst versichern oder über den verbleibenden Elternteil zurück in die gesetzliche. Privatversicherte haben dann leider noch zusätzliche Kosten für ihre Kinder. Wenn die Kinds dann zur Überbrückung einen Job annehmen, so war das bei meinem Sohn, gibt es eine Einkommensgrenzebei der Berücksichtigung der Kindergeldzahlung. Wenn diese überschritten wird, durch die Aushilfstätigkeit, fällt auch noch das Kindergeld weg. Also am besten bei iregndeinem Studiengang anmelden, egal welcher, damit die Zahlungen weiter laufen und ihr das Theater nicht auch noch habt. Liegen zwischen Abi und Studienaufnahme knapp über vier Monate, könnt ihr einen Sonderantrag stellen. Die vier MOnate werden dann rückwirkend nachgeszahlt. Hoffe das hilft weiter.
LG Irene
Beitrag von
Lilli123 (6 Beiträge) am Montag, 25.April.2011, 00:53.
Re: Halbwaisenrente bei vollj�hrigen Kindern
Hallo, kennt sich hier jemand mit der Halbweisenrente aus? Meine drei Kinder sind seit 2003 Halbweisen, mein Mann war jedoch Engl�nder und wir haben auch im europ�ischen Ausland gelebt. Meine Kinder bekommen keine Halbweisenrente, weil ihr Vater kein deutscher Steuerzahler war. In UK gibt es das Model Halbweisenrente nicht. Wir leben seit 2007 wieder in Deutschland und meine Kinder sind deutsch. Steht es ihnen nicht trotzdem zu, sie haben immer einen deutschen Pass gehabt und ich selbst auch. Meine Anfrage wurde damals abgelehnt.... Allerdings gibt es doch Rentenabkommen usw. und ich finde es ziemlich ungerecht. Meine Kinder sind alle minderj�hrig, kann mir jemand einen Rat geben oder mich in die richtige Richtung weisen? Vielen Dank & allen frohe Ostern. LG Lilli
Beitrag von
Lilli123 (6 Beiträge) am Montag, 25.April.2011, 00:57.
Re: Halbwaisenrente bei vollj�hrigen Kindern
Sorry, habe gerade gemerkt, dass der Beitrag nicht bei 'volljährigen Kindern' hingehört... Bin etwas ungeübt...
Beitrag von
stern44 (47 Beiträge) am Montag, 30.Mai.2011, 15:15.
Re: Halbwaisenrente bei volljährigen Kindern
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem und möchte mir nun noch mal Klarheit holen,also mein Sohn wird im August 18 Jahre alt,ab dann ist er mit der 10.Klasse fertig und beginnt im september eine vollzeitschulische Ausbildung,dann steht Ihm ja wieder Halbwaisenrente zu.die Schule will logisch keine Schulbescheinigung ausstellen,weil er ja noch nicht an der Schule ist,für und heißt das plus Kindergeld,das ja auch erstmal wegfällt ein Riesenloch in der haushaltskasse,wenn der/die Anträge lange Bearbeitungszeiten haben,kann da nicht die Regel mit den 4 Monaten greifen? und wie beantrage ich das?
Beitrag von
masula (45 Beiträge) am Mittwoch, 1.Juni.2011, 09:48.
Re: Halbwaisenrente bei volljährigen Kindern
Hallo Stern,
es ist so, dass die Rentenkasse die Zahlung der Halbwaisenrente einstellt sobald die Schule beendet ist bei volljährigen Kindern. Auch fällt der Freibetrag bei der Anrechnung der Witwenrente für 1 Kind weg, so dass du bei eigenem Einkommen auch eine geringere Witwenrente erhälst. Das volljährige Kind muss nun wieder familienversichert werden!
Mit der Kindergeldkasse habe ich das so gemacht: Mitteilung, dass Schule beendet und weiterer Schulbesuch nach den Sommerferien. Letztes Zeugnis in Kopie und evtl. Aufnahmebescheinigung der neuen Schule mitschicken, kann nicht schaden. Somit erhalte ich für meinen Sohn weiterhin Kindergeld. Am besten gleich nach dem 18. Geburtstag bzw. schon vor dem Ende der Schulzeit, damit die Zahlung nahtlos weitergeht.
Bei der Rentenversicherung hatte ich kein Glück, die stellen immer erst mal ein.
Wenn dann erneuter Schulbesuch kann man wieder beantragen und bekommt, wenn die Unterbrechung nur 4 Monate dauerte, eine Nachzahlung.
Herzliche Grüße Masula
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