|
|
 |
 |
 |
 |
| Forum - Familie & Co. |
 |
Die gesamte Familienkonstellation ist nach dem Tod unseres Partners durcheinander geraten. Daher geht es in diesem Forum um die Familie. Hast du Probleme mit den Schwiegereltern, Fragen zur Kindererziehung oder was sonst noch mit der Familie und dem Umfeld zu tun hat, dann bist du hier richtig.
|
Beitrag von
lobbo (159 Beiträge) am Montag, 4.Juli.2011, 14:11.
Re: Kindergeldfortzahlung trotz Waisenrente
Die BG Rente ist eine gesetzliche Unfallversicherung,Renten gehören zu den Einkünften und Bezügen eines Kindes, die bei der Ermittlung des Kindergeldanspruchs Berücksichtigung finden.Der Freibetrag lag bis 2009 7680 Euro und seit 2010 8004 Euro.
Allerdings sollte man beachten das es auch beim Kindergeld Pauschbeträge gibt die die Freigrenzen beeinflussen,zB. Werbungskosten (960 Euro) oder einen durch die Ausbildung notwendigen Zweitwohnsitz. LG Bernd
Dein Beitrag:
Beitrag von
Renni1964 (1 Beitrag) am Montag, 4.Juli.2011, 11:11.
Kindergeldfortzahlung trotz Waisenrente
Hallo an alle,
ich war ganz lange nicht mehr hier....musste mich neu anmelden da ich mein Passwort nicht mehr wusste. Mein Mann kam 2003 bei einem Motorradunfall/Arbeitsunfall ums Leben. Mein Sohn wird im Oktober 18....befindet sich weiter in Ausbildung: Abi/Studium. Er bezieht Halbwaisenrente der Berufsgenossenschaft, keine BfA Rente. Meine Frage: Kann die Rente der Bg als Einkommen aufs Kindergeld angerechnet werden oder ist diese genauso unantastbar wie meine Witwenrente? Diese Rente ist auch nicht Krankenkassen- od. Lohnsteuerpflichtig. Komischerweise kann die BG mir das nicht beantworten.
Lg Gabi
Beitrag von
lobbo (159 Beiträge) am Montag, 4.Juli.2011, 14:11.
Re: Kindergeldfortzahlung trotz Waisenrente
Die BG Rente ist eine gesetzliche Unfallversicherung,Renten gehören zu den Einkünften und Bezügen eines Kindes, die bei der Ermittlung des Kindergeldanspruchs Berücksichtigung finden.Der Freibetrag lag bis 2009 7680 Euro und seit 2010 8004 Euro.
Allerdings sollte man beachten das es auch beim Kindergeld Pauschbeträge gibt die die Freigrenzen beeinflussen,zB. Werbungskosten (960 Euro) oder einen durch die Ausbildung notwendigen Zweitwohnsitz. LG Bernd
|
|