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| Forum - Familie & Co. |
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Die gesamte Familienkonstellation ist nach dem Tod unseres Partners durcheinander geraten. Daher geht es in diesem Forum um die Familie. Hast du Probleme mit den Schwiegereltern, Fragen zur Kindererziehung oder was sonst noch mit der Familie und dem Umfeld zu tun hat, dann bist du hier richtig.
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Beitrag von
bimi (3 Beiträge) am Dienstag, 26.Juli.2011, 11:22.
Wwen-Rentenbesteuerung
Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?
Ich bekomme zur Zeit die große Wwen-Rente bis mein Sohn 18 Jahre alt ist. Dann nichts mehr und mir 45 Jahren wieder die große Wwen-Rente lt. Rentenberatung.
Nun habe ich den Steuerbescheid 2010 erhalten. Dort wird der steuerpflichtige Wwen-Rentenanteil mit 60 % berechnet. Nun dachte ich es handelt sich hierbei um eine abgekürtzte Leibrente, die nur mit den Laufzeitanteil versteuert wird. In meinem Fall mit 12 %.
Wer kann mir weiterhelfen? Wie wurdet Ihr in einem gleichen bzw. ähnlichen Fall vom Finanzamt veranlagt? Gibt es Quellennachweise für so einen Fall.
Würde mich über rege Anteilnahme freuen.
bimi
Dein Beitrag:
Beitrag von
bimi (3 Beiträge) am Dienstag, 26.Juli.2011, 11:22.
Wwen-Rentenbesteuerung
Hallo,
wer kann mir weiterhelfen?
Ich bekomme zur Zeit die große Wwen-Rente bis mein Sohn 18 Jahre alt ist. Dann nichts mehr und mir 45 Jahren wieder die große Wwen-Rente lt. Rentenberatung.
Nun habe ich den Steuerbescheid 2010 erhalten. Dort wird der steuerpflichtige Wwen-Rentenanteil mit 60 % berechnet. Nun dachte ich es handelt sich hierbei um eine abgekürtzte Leibrente, die nur mit den Laufzeitanteil versteuert wird. In meinem Fall mit 12 %.
Wer kann mir weiterhelfen? Wie wurdet Ihr in einem gleichen bzw. ähnlichen Fall vom Finanzamt veranlagt? Gibt es Quellennachweise für so einen Fall.
Würde mich über rege Anteilnahme freuen.
bimi
Beitrag von
reikibine (55 Beiträge) am Montag, 1.August.2011, 20:21.
Re: Wwen-Rentenbesteuerung
Liebe Bimi,
das ist eine gute Frage für den Steuerberater deines Vertrauens. Der kann dann gegebenenfalls auch rechtliche Schritte unternehmen.
Meiner Meinung nach wird bei der Besteuerung der Witwenrente das angenommene Renteneintrittsalter deines verstorbenen Mannes eingesetzt. Da er leider noch sehr jung war ist der Ertragsanteil sehr hoch ..daher auch der hohe Steuersatz...
Aber wie gesagt...ein Steuerberater ist hier der richtige Ansprechpartner
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