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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zu (mehrtägigen) Veranstaltungen von verwitwet.de / jung verwitwet e.V.

Für unsere mehrtägigen Veranstaltungen gelten besondere Bestimmungen, die wir die Teilnehmer bitten, zur Kenntnis zu nehmen. Diese Bestimmungen sind in den „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ und – falls erforderlich – in veranstaltungsspezifischen „Besonderen Teilnahmebedingungen“ geregelt.

Gültigkeitsbereich der „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“

Die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ sind für alle Veranstaltungen, die vom Verein „jung verwitwet e.V.“ veranstaltet, organisiert oder angeboten werden, gültig. Ist es bei bestimmten Veranstaltungen erforderlich, die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ hinausgehende oder abweichende Teilnahmebedingungen festzulegen, werden diese in „Besonderen Teilnahmebedingungen“ geregelt, die der jeweiligen Veranstaltung zugeordnet sind. Diese „Besonderen Teilnahmebedingungen“ ersetzen, erweitern oder schränken diejenigen  Bestimmungen der „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ ein, die in den „Besonderen Teilnahmebedingungen“ festgelegt sind. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ bestehen.

Die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“

In den meisten Fällen nutzen wir Angebote für Übernachtungen und Verpflegung von sogenannten Drittanbietern. Damit sind Hotels, Pensionen, Gruppenhäuser, Bildungsstätten, Jugendherbergen und ähnliche Häuser und Einrichtungen gemeint. Überall gibt es unterschiedliche Konditionen zu Buchung, Stornierung und Bezahlung. Auch Referenten, Begleitungen, sowie Planung und Organisation lassen unterschiedliche Kosten entstehen. Um nicht zu jedem Termin neue Bedingungen zu schaffen, legen wir folgende Punkte verallgemeinert fest.

  1. Anmeldung
    Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular in der Terminliste unseres Portals „verwitwet.de“. Die mit Kontaktdaten angegebene Person akzeptiert für sich und für alle weiteren in dieser Anmeldung angegebene Personen die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ und – falls für diese Veranstaltung veröffentlicht – die „Besonderen Teilnahmebedingungen“.
  2. Zahlungen
    Zahlungen erfolgen unbar per Überweisung auf das Konto des Vereins „jung verwitwet e.V.“
    IBAN: DE36 5206 0410 0004 0056 51 bei der EKK Kassel, BIC: GENODEF1EK1 unter Angabe der Veranstaltungsbezeichung.
  3. Anzahlung
    Nach Bestätigung der Anmeldung per Mail ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 50,- Euro pro erwachsener Person fällig.
  4. Restzahlung
    Die Restzahlung erfolgt unaufgefordert bis spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
  5. Stornierung
    Eine Stornierung der Anmeldung ist bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, zu einem späteren Zeitpunkt werden die tatsächlich entstandenen Kosten des Hauses sowie eine Gebühr in Höhe der Anzahlung von uns berechnet.
    Bei Rücktritt wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen – unabhängig wann – werden wir immer bemüht sein, die Kosten so gering wie möglich zu halten und nur die tatsächlich entstandenen Gebühren weiterbelasten. Wer sich hierfür absichern möchte, kann auf eigene Kosten und in Eigenregie eine geeignete Reiserücktrittskostenversicherung abschließen.
  6. Kinderermäßigung
    Eine Kinderermäßigung – wenn nicht in der Ausschreibung angegeben – kann mit uns im Einzelfall abgesprochen werden. Ebenso können sich diejenigen, die gerne teilnehmen möchten, das eigene Budget jedoch den angegebenen Betrag nicht ermöglicht, mit uns Kontakt aufnehmen und wir können prüfen, ob eine einmalige Reduzierung/ Unterstützung erfolgen kann.
  7. Tiere
    Die Mitnahme von Tieren – egal wie groß oder klein – ist nicht möglich, auch wenn es in den Häusern, in denen wir untergebracht sind, erlaubt wäre. Sowohl Kinder als auch Erwachsene haben manchmal Allergien, Ängste oder nur ein Unwohlsein in der Nähe von Tieren und es gibt oft keine 100-prozentige Lösung für alle. Um nicht von Fall zu Fall immer wieder neue Diskussionen zu führen, haben wir uns für diese grundsätzliche Regelung entschieden.


Da wir als mildtätiger Verein mit Veranstaltungen für Trauernde keine Gewinne erzielen möchten, jedoch die Kosten auch gedeckt werden müssen, erwarten wir von allen Teilnehmenden Verständnis dafür, dass es einige Richtlinien geben muss, die unsere Funktion als Vermittler/ Organisator/Veranstalter unterstützen.

Stand: Oktober 2014

Der Vorstand des Vereins „jung verwitwet e.V.“

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