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Beitrag von
Motte9 (3 Beiträge) am Samstag, 23.Oktober.2021, 00:36.
Re: Witwenrente und Minijob
Hallo zusammen, ich mache das beruflich, habe jeden Tag Anträge auf Witwenrente auf dem Tisch. Wer da Fragen hat, ich helfe gerne. Habt keine Angst vor den Briefen - und scheut Euch nicht, einfach nachzutelefonieren in der DRV, wenn ihr etwas nicht versteht. Unser Fachchinesisch verstehen auf Anhieb eher wenige. Da seid Ihr nicht allein. Habt Mut. Fragen kostet nichts. es gibt keine blöden Fragen. Nur wer nicht fragt, bleibt dumm. Ja, Witwen, das waren immer andere- und jetzt bin ich selber auch so eine.
für KatoVigles und alle mit Unfallrente: erst mal ein Unterschied: hatte der/die Verstorbene eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft ( die wird auch bei Berufskrankheit gezahlt ) und ist infolge dieses Unfalls/ der Berufskrankheit verstorben, so bekommt die Witwe eine Unfallhinterwitwenrente. natürlich auch bei tödlichen Arbeitsunfällen. die wird nach § 93 SGB VI auf die Witwenrente angerechnet. Manchmal gibt es gar kein Ruhen, meist ein teilweises Ruhen, selten ein volles Ruhen der Witwenrente der DRV. Falls anber die/der Witwe/r selber einen Unfall hatte, wird diese Unfallrente als Einkommen nach § 97 SGB VI angerechnet.
Dein Beitrag:
Beitrag von
maks2708 (409 Beiträge) am Sonntag, 19.September.2021, 16:31.
Witwenrente und Minijob
Hallo zusammen, Ich erhalte eigene Rente und große Witwenrente. Gleichzeitig habe ich einen Minijob. Aufgrund des Minijobs wurde meine Witwenrente gekürzt. Das kann ich nachvollziehen. Jetzt schrieb mir allerdings die Rentenkasse, dass ein Irrtum vorliege, den ich hätte wissen können und aufgrund dessen meine Witwenrente völlig entfällt und ich die Witwenrente des letzten Jahres zurückzahlen muss. Grund dafür sei, dass die Rentenkasse von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen sei und nicht von einem Minijob. Diese Argumentation verstehe ich nicht, denn trotz meines Minijobs stehe ich ja in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Die Erklärung des Sachbearbeiters war, dass ich im Minijob keine Sozialversicherungsbeiträge bezahle. Ein „abhängig Beschäftigter“ hat durch seine Zahlungen in die Sozialversicherungen ein geringeres Nettoeinkommen, während ich als Minijober meine vollen 450 Euro Brutto wie Netto ausbezahlt bekomme. Hat er mit seiner Argumentation Recht? Oder macht ein Widerspruch Sinn? Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch aus und kann meine Frage beantworten.
Beitrag von
Nafets (764 Beiträge) am Sonntag, 19.September.2021, 22:21.
Re: Witwenrente und Minijob
Ein Minijob ist nicht i.e.S. "sozialversicherungspflichtig", wird aber zweifellos in "abhängiger" Beschäftigung ausgeübt, sonst wäre es kein Minijob mit Zahlungspflichten eines Arbeitgebers an die Knappschaft, sondern "Selbstständigkeit".
Minijobs unterfallen auch arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzregeln.
Kleiner Nachtrag: Da die "Altersrente" ebenfalls anrechenbares "Einkommen" ist, sind insoweit wohl Altersrente u. Minijobeinkommen zusammenzurechnen
*** editiert von Nafets am Sonntag, 19.09.2021, 23:21 ***
Beitrag von
Clelia (238 Beiträge) am Montag, 20.September.2021, 00:13.
Re: Witwenrente und Minijob
Liebe Maks2708 - ich würde sagen: schleunigst zum Sozialrechtsanwalt gehen!! Oder vorher noch kurz schauen, ob Du eine Beratungsinitiative zum Sozialrecht in Deiner Stadt hast... - in jedem Fall: sehr zeitnah - damit Widerspruchsfristen gewahrt sind, falls ein Widerspruch Sinn macht. Ich drück Dir die Daumen - die Rente eines Jahres zurückzahlen wär ja ein Hammer!!! Hol Dir einen Profi an die Seite!!!! Clelia
Beitrag von
KatoVigles (20 Beiträge) am Montag, 20.September.2021, 17:01.
Re: Witwenrente und Minijob
Hallo,
Auf jeden Fall erst einmal Widerspruch einlegen um Zeit zu gewinnen. Aber ACHTUNG ! du hast nur 4 Wochen Zeit um den Widerspruch zu begründen. Dazu solltest du bitte einen Rentenberater oder Versicherungsältester (kostenlos) befragen ,falls dieser dir nicht weiterhelfen kann oder will, gibt es die Möglichkeit einen professionellen Rentenberater zu beauftragen(kostet ca. 100€,1 Stunde ). Habe selbst auch 3 Renten und bin erschüttert wie wenig von der "großen" Witwerrente übrigbleibt, weil man die Unfallrente als Einkommen rechnet.
Beitrag von
Jasmin2 (1694 Beiträge) am Dienstag, 21.September.2021, 09:01.
Re: Witwenrente und Minijob
Hallo maks, Sehr ärgerlich für dich:( zur Sachlage kann ich nichts kompetent ergänzen, nur soviel, dass du schon formlos Widerspruch innerhalb der vier Wochen einlegen kannst mit der Bemerkung, dass die Begründung folgt. Dann kannst du dich mit etwas weniger Zeitdruck entsprechend erkundigen und unterstützen lassen. Deinen Widerspruch vllt per Einschreiben losschicken. Viel Erfolg! Jasmin
Beitrag von
Flinty48 (2 Beiträge) am Mittwoch, 22.September.2021, 11:52.
Re: Witwenrente und Minijob
Hallo, hier ein Link, der dieses Thema aufgreift. Ich bin zwar z. B. noch nicht in Rente, habe einen Vollzeit und einen Minijob und bekomme Witwenrente. Da werden beide Jobs angerechnet und es bleibt nicht viel über. Aber als bereits selbst Rentenbezieher ist es sinnvoll, beim Monijob die Sozialversicherungsbeiträge freiwillig selbst zu zahlen.
Hier gibt es dazu einen Beitrag:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-waehrend-hinterbliebenenrente_78_514098.html
Evtl. hilft Dir das weiter?!
Liebe Grüße, Wilma
Beitrag von
maks2708 (409 Beiträge) am Samstag, 25.September.2021, 20:18.
Re: Witwenrente und Minijob
Hallo und vielen Dank für Eure Antworten, auch in mein Postfach. Da ich mehrere Tage kein Internet hatte, konnte ich mich nicht früher melden. Mittlerweile gehe ich davon aus, dass ich die (im Moment sehr kleine ) Witwenrente gestrichen bekomme und dass dies auch rechtens ist. Da die bisherige Auszahlung der Witwenrente nicht mein Verschulden war, sondern das Verschulden der Rentenstelle, geht es mir momentan nur darum, ob ich die Rückzahlung leisten muss. Dazu bekam ich eine "Anhörung" zugeschickt, ich habe geantwortet und warte jetzt mit Spannung.
freundliche Grüße
Beitrag von
Motte9 (3 Beiträge) am Freitag, 22.Oktober.2021, 02:59.
Re: Witwenrente und Minijob
Hallo Maks, das sollte man schon mal genauer ansehen. erstens ist natürlich ein MInijob auch eine abhängige Beschäftigung. hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2021_7.html findest Du die passende Tabelle auf S. 37-39, auf S. 37 siehst Du, dass es darauf ankommt, ob Du nun in Deinem Minijob versicherungspflichtig bist oder nicht. Falls Du versicherungspflichtig bist ( Dir ein Eigener Beitrag zur Rentenversicherung auf der Lohnabrechnung abgezogen wird), dann wird Dir auch von den 450 Eur 40% abgezogen, falls keine Versicherungspflicht, dann wird 0% abgezogen. Mit dem Schema auf S. 39 kannst Du Dir gut selber durchrechnen, ob es bei Dir wirklich zu einer Nullrente kommt. Näheres zu den geringfügigen Beschäftigungen auf S. 10. Du mußt auf die Anhörung reagieren und klar machen, dass Dir nicht bewußt war und Du es ohne Fach- und Sachkenntnis auch gar nicht erkennen konntest, dass die bisherige Anrechnung falsch war. Sofern Du keine falschen Angaben gemacht hast und auf die Richtigkeit des bisherigen Bescheides vertraut hast und auch das Geld verbraucht hast ( das so schreiben), kann der Bescheid nicht so ohne weiteres rückwirkend berichtigt werden, Bitte jedenfalls darum, dass der Bisherige Bescheid nur für die ZUkunft berichtigt wird. Und: da Du ja schon eine eigene (Alters?) - Rente hast, über lege Dir, ob Du den Nebenjob nicht aufgibst zugunsten der Witwenrente. Oder ob es für Dich gut ist, zur Versicherungspflicht zu optieren im Minijob: dann wird die Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze etwas höher,falls Du schon älter bist, wird sie dann zu jedem 1.7. zusätzlich etwas höher. falls Du den Minijob ganz aufgibst, teile das der Rentenversicherung sofort mit, dann wirst Du Dich wundern, die Witwenrente wird dann gleich um einiges höher. Zu einem Sozialrechtsanwalt würde ich nicht gehen. Der nimmt nur jede Menge Geld und bringt hier auch wenig bis gar nichts, was Du nicht selber auch kannst. im schlimmsten Fall hat er von der Einkommensanrechnung genauso wenig Ahnung wie Du. die Tabellen bringen Dir genau so viel wie der Anwalt!!! und hoffentlich meine Tips! Nicht unterkriegen lassen! Viele Grüße von Margret
Beitrag von
annaresi (229 Beiträge) am Freitag, 22.Oktober.2021, 18:59.
Re: Witwenrente und Minijob
Hallo Motte9, bewundernswert finde ich es, dass Du die Kraft findest, Andere zu diesem Thema zu beraten. Ich habe mir in den ersten Monaten viel helfen lassen im Umgang mit der DRV und auch heute noch traue ich mich manchmal nicht, deren Briefe zu öffnen… Ich finde es wirklich toll, dass Du es erklärst! Ich wünsche Dir in dieser schweren Zeit der Trauer alles Gute! Annaresi
Beitrag von
Motte9 (3 Beiträge) am Samstag, 23.Oktober.2021, 00:36.
Re: Witwenrente und Minijob
Hallo zusammen, ich mache das beruflich, habe jeden Tag Anträge auf Witwenrente auf dem Tisch. Wer da Fragen hat, ich helfe gerne. Habt keine Angst vor den Briefen - und scheut Euch nicht, einfach nachzutelefonieren in der DRV, wenn ihr etwas nicht versteht. Unser Fachchinesisch verstehen auf Anhieb eher wenige. Da seid Ihr nicht allein. Habt Mut. Fragen kostet nichts. es gibt keine blöden Fragen. Nur wer nicht fragt, bleibt dumm. Ja, Witwen, das waren immer andere- und jetzt bin ich selber auch so eine.
für KatoVigles und alle mit Unfallrente: erst mal ein Unterschied: hatte der/die Verstorbene eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft ( die wird auch bei Berufskrankheit gezahlt ) und ist infolge dieses Unfalls/ der Berufskrankheit verstorben, so bekommt die Witwe eine Unfallhinterwitwenrente. natürlich auch bei tödlichen Arbeitsunfällen. die wird nach § 93 SGB VI auf die Witwenrente angerechnet. Manchmal gibt es gar kein Ruhen, meist ein teilweises Ruhen, selten ein volles Ruhen der Witwenrente der DRV. Falls anber die/der Witwe/r selber einen Unfall hatte, wird diese Unfallrente als Einkommen nach § 97 SGB VI angerechnet.
Beitrag von
KatoVigles (20 Beiträge) am Mittwoch, 27.Oktober.2021, 10:03.
Re: Witwenrente und Minijob
Hallo Motte9, vielen Dank für DeinAngebot an uns , finde ich sehr nett ! Wie sagt mein Freund und Rechtsanwalt immer ? Das eine ist Moral, das andere das Gesetz .
So hatte ich mich bei ihm beklagt, dass ich zu dem ganzen Kummer auch noch auf ca. 600 € im Monat verzichten muss.
Ja, man hätte vorsorgen müssen, aber auch hier wieder das Problem, die große LV ist ausgelaufen und eine neue ab Alter 62 war nicht finanzierbar, da meine Frau älter war als ich.
Den Sinn, die Unfallrente (BG meine) als Einkommen anzurechnen, erschließt sich mir nach wie vor nicht.
Beitrag von
maks2708 (409 Beiträge) am Mittwoch, 27.Oktober.2021, 13:46.
Re: Witwenrente und Minijob
Hallo zusammen,
aufgrund meiner Erfahrungen, u.a. mit der Rentenversicherung aber auch mit meiner ehemaligen Direktversicherung, kann ich nur grundsätzlich und immer zu einem Antwortschreiben oder zu einem Widerspruch raten. Ich antwortete auf die Anhörung zur Streichung und Rückzahlung meiner Witwenrente aufgrund meines Minijobs und siehe da: Ich muss zwar - laut erneutem Brief der Rentenversicherung - immer noch zurückzahlen... aber deutlich weniger. Auch wenn ich dies nicht verstehe (hat man im ersten Durchgang falsch gerechnet??) nehme ich dies freundlich zur Kenntnis und überlege nun, ob ich den kleingerechneten Betrag bezahle oder Widerspruch einlege. :) Ich verstehe das Rentendeutsch und die dazu gehörende Rechnerei nicht. Mag mich auch nicht einarbeiten... Aber scheinbar verstehen manche der Versicherungsangestellten auch dieses Metier nicht... Auch von mir nochmal ein Herzliches Dankeschön an Motte 9 und an alle, die mir antworteten. Liebe Grüße
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