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Einschränkung im Gestaltungsrecht, „Androhung -Erwerbsminderungsrente“

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    • #596341

      Hallo,

      ich bin ja schon lange hier „dabei“. Manche kennen mich auch persönlich und wenige wisse auch, dass ich seit Jahren unter Depressionen leide. Depressionen zu haben, dass ist nicht schön. Es hat leider ein Stigma. Da können Sprüche kommen, Reiß dich zusammen, schlechter Tag oder wie, es braucht nur ein  Wort und es geht dir wieder gut. Ich arbeite im Krankenhaus im medizinischen Bereich und habe einen „netten“ Chefarzt über mir stehen.

      Mitte Januar ging absolut nichts mehr und ich lies mich krankschreiben. Man sollte ja meinen man hat insgesamt 78 Wochen für Krankengeld.  Ziemlich am Anfang, Anfang Februar stellt ich mit Hilfe meiner HÄ einen Reha Antrag. Er wurde am   1.3. bewilligt und am 25.6 kann ich die Reha antreten. Zeitgleich mit der ersten Auszahlung meines Krankengeldes am 28.3. bekam ich ein Einwurf Schreiben meiner Krankenkasse. 2 Seiten lang und Überschrift, Einschränkung im Gestaltungsrecht. Des weiteren, wenn die Reha ergibt ich kann nicht sofort wieder arbeiten ist es auch der Antrag für die EM Rente. Ich rief bei der zuständigen Sachbearbeiterin an, sie meinte das wäre so ein Formmaßnahme.

      Mittlerweile bin ich fassungslos. Es ist das 1. Mal in meinem Leben, wo ich  mir Zeit nehmen möchte um wieder „gesund“ zu werden. Nicht wieder arbeiten gehen, weil es geht ja schon oder es fehlen ja so viele. Stell dich nicht so an . Im Krankenhausbereich ist der Krankenstand sehr hoch. In der ZNA rennt man uns die Bude ein. Ich arbeite statt vertraglich 30 Stunden die Woche 42 Stunden manchmal ohne Pause. Mit der Wiedereingliederung wollte ich bis nach der Reha abwarten und einen Versetzungsantrag stellen. Aber für einen Stellenwechsel bin ich noch nicht so weit.

      Dann noch die Diagnose mittelgradige Depression.  Heikle Sache. gestern war ich froh, daß ,meine Töchter bei mir leben.

      Morgen rufe ich bei VDK an und bei der IFA (Intragationsdienst für Menschen mit seelischen  Erkrankungen).

      Gefühlsmäßig bin ich fast am Anfang und ich habe Angst-

      Traurige Grüße Carolin

    • #596344

      Liebe Carolin, das ist tatsächlich ein formelles Schreiben, welches die Krankenkassen öfters verschicken. Als Sozialarbeiterin im klinischen Bereich Psychiatrie erlebe ich öfters, dass die Kassen das sogenannte Gestaltungsrecht der Patienten einschränken,  was nichts anderes heißt, als dass du die freie Klinikwahl nicht mehr hast. Durch die angedrohte Umwandlung in EM-Rente können sich die Kassen rückwirkend das Krankengeld ab Rehaantrag zurück holen, solltest du nicht mehr erwerbsfähig sein. Das ist aber ein langer Weg. Versuche das nicht überzubewerten. Über den möglichen Rentenantrag entscheidet die DRV und die sind bei Rentenanträgen von Berufstätigen eher zurückhaltend. Letztendlich geht es allen um Geld und nicht um das Patientenwohl-leider. Und da stehen sich zwei konträre Interessen gegenüber. Ich hoffe, dass dich das ein wenig beruhigt. Trotzdem einen angenehmen Abend.

    • #596374

      Danke für deine Antwort.

      Diese Mitteilung habe ich auch von einem Moderator von einem Forum für Menschen mit Depressionen bekommen.

      Da ich ja Zeit habe, ich nicht wieder den ganzen Sonntag schlafend auf der Couch verbrachte, gehe ich gleich in den Garten und versuche den Rasen zu mähen.

      Vg Carolin

       

    • #596384

      Hallo Carolin,

      auch ich kann diese Fassungslosigkeit beim Erhalt ders Schreibens nachvollziehen,  und die Aussage der anderen Beiträge bestätigen.  Eine „Formsache“, die wie etliches im Zusammenhang mit Reha, Rente und insbesondere Hinterbliebenenrente einen verachtenden Umgang mit Leistungsberechtigten impliziert.

      Guten Mäherfolg! Gruß Antje

    • #596769

      Hallo! Dazu definitiv mit der Begründung, die du so schön genannt hast, Widerspruch bei der Krankenkasse einreichen!!! Bei meinem Mann wurde es dann zurück genommen. Ganz wichtiger Punkt! Liebe Grüße Martina

    • #597455

      Hallo Carolin,

      Soweit ich weiß muss die KK ein Gutachten vom medizinischen Dienst haben um das Gestaltungsrecht einschränken zu können.

      Ich habe damals bei meinem Mann das Gutachten angefordert – es stellte sich heraus dass kein Gutachten existiert und die KK hat ihre „Androhung“ zurückgezogen.

      Ich wünsch dir alles Liebe, Gruß Hedi

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